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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11 B   

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https://dejure.org/2012,4460
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11 B (https://dejure.org/2012,4460)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 2 U 221/11 B (https://dejure.org/2012,4460)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 2 U 221/11 B (https://dejure.org/2012,4460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 143 SGG
    Berufung - Beschwerde - Meistbegünstigungsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verwerfung einer Klage auf Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens durch Prozessurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 143
    Verwerfung einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren auf Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens durch Prozessurteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 13.11.2012 - 1/10

    CALDOVIC v. SERBIA AND OTHER APPLICATIONS

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11
    Mit einem Schreiben vom 08. Oktober 2010, gerichtet an die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 74 Präs-E 128/10), hat die Klägerin sinngemäß die Wiederaufnahme dieses Verfahrens begehrt, in dem sie geltend gemacht hat, der Beschluss des Sozialgerichts vom 02. Juli 2003 sei unzutreffend und absolut unprofessionell formuliert.

    Wegen der weiteren Rechtsausführung und der Sachdarstellung wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auf die Verwaltungsakten der Beklagten sowie auf den Vorgang der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin mit dem Az.: S 74 Präs-E 128/10 Bezug genommen.

  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 1.10

    Meistbegünstigungsprinzip; "inkorrekte" Entscheidung; Regelflurbereinigung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11
    Vorliegend hatte das Berufungsgericht durch Urteil zu entscheiden, denn das Rechtsmittelgericht hat in der korrekten Form zu entscheiden, wenn zu Unrecht ein Beschluss ergangen ist, gegen den Beschwerde eingelegt wurde (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9. Auflage, vor § 143, Rdnr. 14 a, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. April 2011, Az.: 9 C 1/10, und Urteil des BVerwG vom 09. April 1964, Az.: VIII C 375.63, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 375.63
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11
    Vorliegend hatte das Berufungsgericht durch Urteil zu entscheiden, denn das Rechtsmittelgericht hat in der korrekten Form zu entscheiden, wenn zu Unrecht ein Beschluss ergangen ist, gegen den Beschwerde eingelegt wurde (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9. Auflage, vor § 143, Rdnr. 14 a, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. April 2011, Az.: 9 C 1/10, und Urteil des BVerwG vom 09. April 1964, Az.: VIII C 375.63, beide zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.11.2003 - 2 B 55.03

    Verfassungsgemäßheit einer Verminderung der Besoldungsampassung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 221/11
    Nach Auffassung des Landessozialgerichtes im Beschluss vom 29. März 2005 (Az.: L 2 B 55/03 U betreffend die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Sozialgericht mit Beschluss vom 02. Juli 2003) wäre für den Bereich der Bildschirmarbeiten wegen der Verbreitung dieser Tätigkeiten bei Vorliegen einer Gefährdung der Augen das Auftreten einer statistisch relevanten Zahl von Erkrankungen zu erwarten gewesen.
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